Firma in der Türkei gründen: Ltd. Şti. oder A.Ş. aus dem DACH-Raum
TA
29. Okt. 2026
Von Türkei App Redaktion
Sie möchten in der Türkei geschäftlich tätig werden? So läuft die Gründung einer Ltd. Şti. oder A.Ş. ab – von MERSIS bis zum Buchhalter.
Ausländische Investoren können in der Türkei grundsätzlich unter denselben Bedingungen Gesellschaften gründen wie Inländer. Am häufigsten sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Limited Şirketi, kurz Ltd. Şti.) und die Aktiengesellschaft (Anonim Şirketi, kurz A.Ş.).
Ltd. Şti. oder A.Ş.?
Die Ltd. Şti. ist vergleichbar mit der deutschen GmbH und eignet sich für kleinere und mittlere Unternehmen. Die A.Ş. ist aufwendiger, bietet aber mehr Flexibilität bei Anteilsübertragungen und Kapitalbeschaffung. Für beide gilt ein gesetzliches Mindestkapital, das zuletzt angehoben wurde. Stand 2026 – bitte die aktuelle Höhe vor der Gründung prüfen.
Ablauf der Gründung:
• Steuernummern für alle ausländischen Gesellschafter und Geschäftsführer beantragen
• Firmennamen prüfen und den Gesellschaftsvertrag (esas sözleşme) erstellen
• Eintrag der Daten im zentralen Registersystem MERSIS
• Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrags vor dem Handelsregisterbeamten oder einem Notar
• Einzahlung des Kapitals nach den gesetzlichen Vorgaben
• Eintragung beim Handelsregister (Ticaret Sicili Müdürlüğü) und Veröffentlichung im Handelsregisterblatt
• Anmeldung beim Finanzamt und Eröffnung eines Geschäftskontos
Unterlagen aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz:
Reisepässe, gegebenenfalls Vollmachten und bei Gesellschaftern, die selbst Firmen sind, Registerauszüge. Ausländische Dokumente benötigen meist eine Apostille und eine beglaubigte türkische Übersetzung.
Steuern:
Eine türkische Gesellschaft unterliegt unter anderem der Körperschaftsteuer (kurumlar vergisi) und der Umsatzsteuer (KDV). Hinzu kommen Quellensteuern, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge für Mitarbeitende. Viele Pflichten laufen elektronisch, etwa E-Rechnung und E-Buchführung.
Der Buchhalter (mali müşavir):
In der Praxis kommt kaum eine Gesellschaft ohne zugelassenen Steuerberater und Buchhalter (mali müşavir) aus. Er übernimmt die Anmeldung beim Finanzamt, die laufende Buchhaltung und die Steuererklärungen. Wählen Sie ihn sorgfältig aus, denn Fristversäumnisse führen zu Strafzahlungen.
Wichtig:
Die Gründung einer Firma berechtigt nicht automatisch zum Aufenthalt oder zur Arbeit. Für Geschäftsführer aus dem Ausland sind Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis gesondert zu prüfen.
So hilft Türkei App:
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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.