Türkei-Ratgeber

Ruhestand in der Türkei mit Rente aus Deutschland, Österreich, Schweiz

TA
29. Okt. 2026
Von Türkei App Redaktion
Ruhestand

Den Lebensabend an der türkischen Riviera verbringen? Was Sie zu Aufenthalt, Krankenversicherung, Bankkonto, Steuern und Rentenzahlung wissen sollten.

Mildes Klima, Meer und eine große deutschsprachige Gemeinschaft: Viele Rentnerinnen und Rentner aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ziehen in die Türkei. Damit der Umzug gelingt, sollten einige rechtliche Punkte früh geklärt werden. Aufenthalt: Eine eigene Rentner-Aufenthaltserlaubnis gibt es nicht. In der Praxis beantragen die meisten eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis (kısa dönem ikamet izni), zum Beispiel als Immobilieneigentümer oder auf Grundlage eigener Mittel. Nach mehreren Jahren ununterbrochenem Aufenthalt kann eine langfristige Erlaubnis in Betracht kommen. Der Antrag läuft über das Portal e-ikamet und einen Termin bei der Migrationsbehörde. Krankenversicherung: Für die Aufenthaltserlaubnis ist eine Krankenversicherung nötig. Möglich sind private türkische Versicherungen, unter bestimmten Voraussetzungen die freiwillige staatliche Versicherung (GSS) nach einer gewissen Aufenthaltsdauer sowie Leistungen aus Sozialversicherungsabkommen zwischen der Türkei und Ihrem Heimatland. Klären Sie mit Ihrer Krankenkasse, was in Ihrem Fall gilt. Private Policen haben oft Altersgrenzen und Vorerkrankungsausschlüsse. Bankkonto: Für ein türkisches Konto brauchen Sie in der Regel Reisepass und Steuernummer, manche Banken verlangen zusätzlich die Aufenthaltserlaubnis oder einen Adressnachweis. Die Anforderungen unterscheiden sich von Bank zu Bank. Rentenbezug im Ausland: Gesetzliche Renten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz können grundsätzlich ins Ausland gezahlt werden. Melden Sie den Umzug rechtzeitig Ihrem Rentenversicherungsträger. Üblicherweise müssen Sie regelmäßig eine Lebensbescheinigung einreichen. Betriebs- und Privatrenten können eigene Regeln haben. Steuern: Zwischen der Türkei und Deutschland, Österreich sowie der Schweiz bestehen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Welches Land Ihre Rente besteuern darf, hängt von der Art der Rente und Ihrem Wohnsitz ab. Auch nach dem Wegzug können im Heimatland Steuerpflichten bestehen. Lassen Sie sich unbedingt von einem Steuerberater beraten, der beide Länder kennt. Stand 2026 – bitte vor Antrag aktuell prüfen. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung. So hilft Türkei App: Buchen Sie in der App eine türkische Anwältin für Aufenthalt, Mietvertrag oder Immobilienkauf. Für schnelle Fragen rund um den Umzug steht Ihnen unser KI-Assistent zur Verfügung.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.