Beeidigte Übersetzung und Apostille für die Türkei: so geht es richtig
TA
29. Okt. 2026
Von Türkei App Redaktion
Geburtsurkunde, Urteil oder Vollmacht sollen in der Türkei gelten? Wir erklären Apostille, vereidigte Übersetzung und notarielle Beglaubigung.
Wer Dokumente aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz in der Türkei verwenden will, stößt schnell auf zwei Begriffe: Apostille und beeidigte Übersetzung. Umgekehrt gilt dasselbe für türkische Urkunden, die im DACH-Raum vorgelegt werden.
Die Apostille:
Deutschland, Österreich, die Schweiz und die Türkei sind Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation. Statt einer aufwendigen Legalisation durch das Konsulat genügt daher in der Regel eine Apostille. Sie bestätigt die Echtheit der Unterschrift und des Siegels auf der Urkunde.
Wo bekommen Sie die Apostille?
Zuständig ist eine Behörde im Ausstellungsstaat, nicht in der Türkei. Welche Stelle das ist, hängt von der Art des Dokuments ab und in Deutschland zusätzlich vom Bundesland, in der Schweiz vom Kanton. Bei Gerichtsurteilen sind oft andere Stellen zuständig als bei Personenstandsurkunden. Für türkische Urkunden, die im Ausland verwendet werden, wird die Apostille in der Türkei ausgestellt.
Beeidigte Übersetzung:
In der Türkei verlangen Behörden, Gerichte und Grundbuchämter in der Regel eine türkische Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer (yeminli tercüman). Wichtig: Auch die Apostille selbst wird meist mitübersetzt.
Notarielle Beglaubigung:
Häufig reicht die Übersetzung allein nicht aus. Der Notar bestätigt dann, dass die Übersetzung von einem bei ihm vereidigten Übersetzer stammt. Man spricht von einer notariell beglaubigten vereidigten Übersetzung (noter onaylı yeminli tercüme). Fragen Sie vorher bei der Stelle nach, die das Dokument verlangt, welche Form genau nötig ist.
Mehrsprachige Auszüge:
Für bestimmte Personenstandsurkunden gibt es internationale mehrsprachige Formulare. Sie werden in manchen Fällen ohne Übersetzung akzeptiert. Ob das für Ihr Verfahren gilt, sollten Sie im Einzelfall klären.
Typische Fehler:
• Apostille auf einer Kopie statt auf dem Original oder einer beglaubigten Abschrift
• Übersetzung ohne die Apostille
• Abweichende Schreibweisen von Namen zwischen Pass und Urkunde
• Zu alte Urkunden, wenn die Behörde ein aktuelles Ausstellungsdatum verlangt
Stand 2026 – bitte vor Antrag aktuell prüfen, welche Form die jeweilige Behörde verlangt.
So hilft Türkei App:
Über die App können Sie Dokumente und Übersetzungen bestellen und bei Bedarf eine türkische Anwältin buchen, die prüft, welche Form Ihr Verfahren braucht. Der KI-Assistent hilft bei ersten Fragen.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.